ÖPNV Bestandsschülerbescheide
Liebe Schüler und Schülerinnen, sehr geehrte Antragsteller,
die Bewilligungsbescheide zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Bestandsschüler wurden in der letzten Woche versandt.
Die Eigenbeteiligung wird nach § 114 Schulgesetz für Schleswig-Holstein und § 9 der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung weiterhin erhoben. Sie hat sich auf Grund einer Fahrpreisanpassung im gesamten HVV-Gebiet zum 01.01.2012 und auch im SH-Tarif leicht erhöht. Es gibt jedoch neuerdings eine Ermäßigung für Geschwisterkinder. Diese wird bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen angewandt, wenn Sie gemäß meinem Schreiben vom 16.04.2012 Geschwisterkinder fristgerecht gemeldet bzw. diese auf einem Neuantrag angegeben haben.
Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung als Einmalbetrag zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung bei Frau Olfen (g.olfen@kreis-rz.de) in Verbindung mit einem monatlichen Einzug stellen. Voraussetzung ist die die Erteilung einer Einzugsermächtigung
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