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Fachgebiet Kommunales

Am Markt 4
23909 Ratzeburg

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Weitere Informationen zum Fachgebiet Kommunales

Das Fachgebiet Kommunales nimmt die Rechts- und Finanzaufsicht über die Städte (außer Geesthacht), Gemeinden, Ämter und Zweckverbände in Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes unterstützen die Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beraten sie in allen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung.

In die Zuständigkeit des Fachgebietes fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von politischen Wahlen und Abstimmungen im Kreisgebiet. Im Einzelnen sind dieses:

  • Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreiswahl
  • Beteiligung an Volksentscheiden
  • Genehmigung von örtlichen Bürgerbegehren (ohne Geesthacht)
  • Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bei Bürgermeisterwahlen (hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; ohne Geesthacht)

Die Kreisverwaltung stellt keine Briefwahlunterlagen aus, diese erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Darüber hinaus obliegt ihm die Aufsicht über im Kreis ansässige öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ferner werden die Aufgaben der Standesamtsaufsicht wahrgenommen.