Landwirtschaftliche Nutztiere
Nach der landesrechtlichen Tierschutzzuständigkeitsverordnung liegt der Schwerpunkt der amtstierärztlichen Tierschutzaufgaben in der Überwachung von Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen und anderen gewerblichen Tierhaltungen.
Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Im allgemeinen Teil werden Anforderungen aufgeführt, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten. Danach folgen spezielle Regelungen für Kälber bis 6 Monate, Schweine aller Alters- und Nutzungsgruppen, Geflügel und Pelztiere.
Die genauen Bestimmungen können sie hier nachlesen:
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung