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Findbuch Ritter- und Landschaft (Abt. 10)
Zur Geschichte

Die Ewige Union der Ritter- und Landschaft des Herzogtums Lauenburg wurde am 15. Dezember 1585 begründet. Anlass war ein finanzieller und politisch-moralischer Niedergang des Herzogtums unter Franz I. (1543-1581) und Magnus II. (1571-1573).

Im Jahr 1581 übernahm Franz II. durch die Unterstützung der Ritter- und Landschaft die Regierung, als 1585 der Vertrag über die Adelsvereinigung zustandekam. Wesentlicher Inhalt war die Anerkennung der Herrschaft und Erbfolge Franz II., die Unteilbarkeit des Herzogtums, Anerkennung der Privilegien der Stände, die Überwachung der Einhaltung der Rechte durch ein Gremium aus 4 Ältesten, die Durchsetzung des Widerstandsrechts gegen den Herzog bei etwaigen Verstößen - bis hin zur Aufkündigung des Treueeides - und das Selbstversammlungsrecht.

Am 6. Januar 1586 traten die Städte Lauenburg, Mölln und Ratzeburg der Union bei. Die Union blieb bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Grundlage ständischer Mitwirkung.

Die 4 Ältesten wurden ab dem 19. September 1619 als Landrat tituliert und blieben als ständiger Ausschuss zusammen. Nach dem Aussterben des askanischen Herzoghauses mit Julius Franz am 29. September 1689 wurde das Herzogtum Lauenburg von Truppen des Herzogs Georg Wilhelm von Lüneburg-Celle besetzt. Nach seinem Tod im Jahr 1705 trat seine Nachfolge sein Neffe und Schwiegersohn Kurfürst Georg Ludwig von Hannover an, der seit 1714 gleichzeitig als Georg I., König von Großbritannien, wirkte.

Im Landesrezess vom 15. September 1702 kam es zur Bestätigung der alten Privilegien, zur Regelung des Landtagsverfahrens und zur Festlegung der ständigen Regierungsbeteiligung.

Nachdem das Herzogtum Lauenburg im Wiener Kongress an Dänemark gefallen war, wurden in der sog. Versicherungsakte vom 6. Dezember 1815 die Privilegien durch König Friedrich VI. von Dänemark bestätigt.

Die ständischen Organe setzten sich nach 1702 aus dem Landtag - mit der Zusammenkunft in Büchen - und dem Landschaftlichen Ausschuss - 4 Landräte und 1 Landsyndikus - zusammen, beides unter Vorsitz des Erblandmarschalls von Bülow auf Gudow. Durch ein Patent vom 20. Dezember 1853 von Friedrich VII. von Dänemark blieb der Einfluss der Stände zwar gewahrt, aber ihre Zusammensetzung änderte sich folgendermaßen:
gemeinsam mit dem Erblandmarschall von Bülow bildeten 2 Landräte, die auf Lebenszeit gewählt wurden, das Landratskollegium, während die Ständevertretung unter demselben Vorsitzenden  aus insgesamt 15 Abgeordneten - jeweils 5 Vertreter der Städte, 5 bäuerliche Vertreter und 5 Vertreter der landtagsfähigen Güter - bestand. Damit war dem Adel das Übergewicht genommen, eine zahlenmäßige Überlegenheit der Nichtadeligen stand ihm entgegen.

Selbst nach dem Anschluss an Preußen im Jahr 1865 konnte die Ritter- und Landschaft ihre Privilegien bewahren und erbrachte dem preußischen König Wilhelm I. am 16. September eine feierliche Erbhuldigung.

Am 7. Dezember 1872 wurde der Landeskommunalverband gebildet, dessen Vertretung von der Ritter- und Landschaft übernommen wurde. An der Verwaltungsspitze stand der Erblandmarschall mit dem Landschaftskollegium - vorher Landratskollegium - anstatt des sonst in Preußen üblichen Landrats. Das Kollegium setzte sich aus 3 Angehörigen landständischer Güter und je 1 Angehöriger der Städte und des bäuerlichen Grundbesitzes zusammen.
Erst mit Einführung der Kreisordnung am 1. Oktober 1882 trat der Landrat als Leiter des Landeskommunalverbandes auf. Ebenso führte er fortan den Vorsitz im Kreistag und im Kreisausschuss, die die Ritter- und Landschaft als Zeichen einer überholten Ständeherrschaft ablösten.

 Der im Kreisarchiv Ratzeburg vorliegende Bestand umfasst 85 Urkunden (1573-1865) und 2050 Aktenbände (v.a. 17.-19. Jahrhundert).

 

Findbuch: Urkunden der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft

Findbuch: Akten der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft

19.01.2012