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Satzungsmäßige Aufgaben Kreisseniorenbeirat

Die satzungsgemäßen Aufgaben des Kreisseniorenbeirats sind:

  • Er vertritt in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien der Altenhilfe die Interessen der Senioren/innen des Kreises.
  • Er unterstützt die Bildung weiterer Seniorenbeiräte/Seniorenräte in den Städten und Gemeinden und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.
  • Er berät den Kreistag und dessen Ausschüsse in allen die Senioreinnen und Senioren betreffenden Fragen.Unser Ziel ist es, dass den älteren Menschen im Kreis alle wichtigen Informations-, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen und ihre Belange berücksichtigt werden.