Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis Daueraufenthalt-EU oder Aufenthaltserlaubnis, Unionsbürger/in sowie Staatsangehörige der Schweiz,
- mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
- Unterhaltsfähigkeit,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- staasbürgerliches Grundwissen,
- keine Mehrstaatigkeit,
- Straffreiheit,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung,
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
- Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.
Für spezielle Fallkonstellationen gibt es besondere Rechtsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden beraten.