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Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis Daueraufenthalt-EU oder Aufenthaltserlaubnis, Unionsbürger/in sowie Staatsangehörige der Schweiz,
  • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
  • Unterhaltsfähigkeit,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • staasbürgerliches Grundwissen,
  • keine Mehrstaatigkeit,
  • Straffreiheit,
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung,
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
  • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.

Für spezielle Fallkonstellationen gibt es besondere Rechtsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden beraten.