Inhalt

Wer eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel oder einen öffentlichen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmer/innen) oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) gegenüber der Versammlungsbehörde anzeigen.

Bei Erfordernis werden im Vorfeld mit der Veranstalterin/dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung geführt.