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Beistandschaft und Beurkundung

Das Fachgebiet Beistandschaft und Beurkundung ist für die Beratung und Regelung von Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten für Kinder (bis 18 Jahre) und für Beratungen von jungen Volljährigen in Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) zuständig.

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsamen Sorgeerklärungen und Unterhaltstiteln sind nach Terminvereinbarung kostenfrei möglich.

Negativbescheinigungen über die alleinige Sorge werden durch das Fachgebiet ausgestellt.

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