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Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG

Das Führungszeugnis dient dazu zu überprüfen, ob jemand wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Wo wird das Führungszeugnis beantragt?

Das Führungszeugnis wird bei der zuständigen Meldebehörde beantragt. Es geht direkt der Behörde zu, die es angefordert hat. Deshalb ist es wichtig, bei der Antragsstellung auf die korrekte Anschrift des Betreuungsamtes zu achten.

Sie können das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG auch online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.

Das Führungszeugnis sollte nicht älter als 3 Monate sein.


Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO

Anhand des Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis soll geprüft werden, ob jemand in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

Wo wird der Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis angefordert?

Ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis kann über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de angefordert werden. Die Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft) ist kostenfrei, während Einsichtnahmen durch Dritte kostenpflichtig sind.

Bitte reichen Sie keine SCHUFA-Auskunft ein.

Die SCHUFA-Auskunft ist eine umfassendere Bonitätsprüfung, die sowohl positive als auch negative Informationen über eine Person enthält, während der Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis spezifisch Informationen über Insolvenzen und (gescheiterte) Zwangsvollstreckungen liefert.



Bitte senden Sie die Unterlagen an die für Sie zuständige Betreuungsbehörde

Betreuungsamt Mölln:

Kreis Herzogtum Lauenburg

Fachdienst Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung

Betreuungsamt

Wasserkrüger Weg 7

23879 Mölln


Betreuungsamt Schwarzenbek:

Kreis Herzogtum Lauenburg

Fachdienst Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung

Betreuungsamt

Grabauer Straße 6-8

21493 Schwarzenbek


Betreuungsamt Geesthacht:

Kreis Herzogtum Lauenburg

Fachdienst Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung

Betreuungsamt

Dialogweg 4

21502 Geesthacht