Datenschutzerklärung Bauaufsicht
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im bauaufsichtlichen Verfahren
Nach § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) vom 09.02.2000 in der z. Zt. geltenden Fassung sind Betroffene - hier Antragstellerin oder Antragsteller - bei der Erhebung ihrer Daten über Rechtsgrundlage und Zweck der Datenerhebung, die beabsichtigte Art der Weiterverarbeitung und bei beabsichtigten Übermittlungen auch über den Empfängerkreis aufzuklären.
Rechtsgrundlage und Zweck der Datenerhebung
Nach § 53 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 06.Dezember 2021 (GVOBI. Schl.-H. S. 1422) in der z. Zt. geltenden Fassung obliegt es der Bauherrin oder dem Bauherrn, im bauaufsichtlichen Verfahren die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen und Nachweise an die Bauaufsichtsbehörde zu erbringen. Hierzu zählt auch der Nachweis über die Eignung des Grundstückes und seiner Beschaffenheit für die bauliche Anlage im Sinne des § 4 Abs. 1 LBO. Die von Ihnen erhobenen Daten werden von der Bauaufsichtsbehörde in einer Bauakte sowie in einer automatisierten Vorgangsdokumentation gespeichert, um bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandsetzung von Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden (§ 58 Abs. 2 LBO).
Beabsichtigte Weiterverarbeitung der Daten im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens und beabsichtigte Übermittlungen
Im bauaufsichtlichen Verfahren ist die Beteiligung folgender Behörden und sonstiger Stellen (teils nur im Einzelfall) beabsichtigt:
- Belegenheitsgemeinde/Amtsverwaltung
- Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Lübeck -
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Niederlassung Lübeck -
- DB Services Immobilien GmbH - Niederlassung Hamburg -
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Untere Forstbehörde
- E.ON Netz GmbH - Betriebszentrum Lehrte -
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg
- Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Standsicherheit/Brandschutz
- Fachdienst Ordnung, im Hause
- Fachdienst Gesundheit, im Hause
- Untere Denkmalschutzbehörde, im Hause
- Untere Naturschutzbehörde, im Hause
- Brandschutzdienststelle, im Hause
- Untere Bodenschutzbehörde, im Hause
- Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, im Hause
- Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen, im Hause
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
- Landesamt für soziale Dienste - Dezernat Arzneimittelüberwachung
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landesplanung
Nach Abschluss des bauaufsichtlichen Verfahrens
Nach Abschluss werden folgende Behörden oder sonstige Stellen über die Erteilung der Baugenehmigung oder das Anzeigeverfahren unterrichtet:
- Belegenheitsgemeinde/Amtsverwaltung
- Bau-Berufsgenossenschaft
- Finanzamt Ratzeburg
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein - Katasteramt
- Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Statistikamt Nord
- Bezirksschornsteinfegermeisterin/Bezirksschornsteinfegermeister
Wer ist verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist:
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
-Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz-
Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Kreis Herzogtum Lauenburg
Herr BenettDatenschutzbeauftragter
Große Kreuzstraße 7
23909 Ratzeburg
Telefon: 04541/85705-21
E-Mail: behoerdlicher-dsb@kreis-rz.de
Welche Rechte haben Sie?
Als Betroffene/r haben Sie Recht auf:
- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO
- Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung richtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO
- Löschung nach Artikel 17 DSGVO, soweit keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. andere gesetzlichen Pflichten/Rechte zur weiteren Speicherung gelten
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO
- Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO
- Beschwerde bei der für den Kreis Herzogtum Lauenburg zuständigen Behörde
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Tel.: 0431/988 1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de