Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung beeinflussen Sie, WER Sie im Ernstfall WIE betreut.
Eine Betreuungsverfügung ist eine zusätzliche Absicherung für den Fall, dass eine Betreuung eingerichtet werden muss. Zwingend notwendig ist eine Betreuungsverfügung neben einer Vorsorgevollmacht aber nicht, wenn die Vorsorgevollmacht wirksam abgefasst wurde und alle Bereiche abdeckt. Im Gegenteil vermeidet man mit einer Vorsorgevollmacht, die unmittelbar eingesetzt werden kann, dass erst ein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss. Ein Gericht wird vor Bestellung einer Betreuungsperson immer prüfen, ob nicht bereits eine Vollmacht vorliegt, die eine Betreuerbestellung entbehrlich macht. Auf der anderen Seite untersteht aber eine bevollmächtigte Person im Gegensatz zu einem Betreuer oder einer Betreuerin keiner automatischen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Insofern sollte man der Person, die einen vertreten soll, vollumfänglich vertrauen. Hat man eine solche Vertrauensperson nicht, empfiehlt sich die Abfassung einer Betreuungsverfügung, um zumindest Einfluss darauf zu nehmen, wer im Betreuungsfall tätig werden soll. Will man sicher gehen, kann man aber eine Vorsorgevollmacht auch mit einer Betreuungsverfügung verbinden und sogar dieselbe Vertrauensperson einsetzen. In der Betreuungsverfügung kann man vorsorglich bestimmen, wer möglichst der eigene Betreuer oder die eigene Betreuerin werden soll, oder wen man gerade nicht in dieser Funktion wünscht. Die endgültige Entscheidung liegt aber bei dem Betreuungsgericht.
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