Berufsbetreuer:innen - Informationen, Anträge und Erklärungen
Rechtliche Betreuung - Ein Beruf für mich?
Sie überlegen, rechtliche:r Betreuer:in zu werden? Wir möchten Ihnen den Start in dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld erleichtern. Hierzu haben wir eine Reihe nützlicher Informationen für Sie zusammengestellt.
Was machen rechtliche Betreuer:innen?
Die Tätigkeit rechtlicher Betreuer:innen besteht darin, die rechtlichen Angelegenheiten in einem von den Gerichten möglichst genau zu benennenden Aufgabenkreis für eine Person zu erledigen, die hierzu wegen einer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist. Bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten richten sich rechtliche Betreuer:innen nach den Wünschen der betreuten Personen. Berufsbetreuer:innen benötigen keine klassische Ausbildung, aber bestimmte Qualifikationen sind von Vorteil.
Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt, die aus unterschiedlichen Themenfeldern stammen können. Nur in den festgelegten Aufgabenbereichen dürfen Betreuer:innen ihre Betreuten auch vertreten, das können zum Beispiel sein:
- Gesundheitsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Wohnangelegenheiten
- Heimangelegenheiten
Welche persönlichen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität
- Sie sollten gerne mit Menschen in schwierigen Lebenslagen arbeiten
Wie werden Sie rechtliche:r Betreuer:in?
Wer neu in den Beruf als rechtliche:r Betreuer:in einsteigen möchte, muss bei der Stamm-Betreuungsbehörde ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Für das Registrierungsverfahren sind einige Nachweise zu erbringen, unter anderem:
- Behörden-Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Mitteilung über den geplanten zeitlichen Umfang und die Organisationsstruktur
- Sachkundenachweis
Vergütung als Berufsbetreuer:in
Die Vergütung erfolgt nach festen Pauschalen, die im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) geregelt sind.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Qualifikation: Berufsbetreuer werden in zwei Vergütungsstufen eingeteilt.
- Betreuungsdauer und Wohnform: Die Vergütung variiert je nach bisheriger Dauer der Betreuung und der Wohnsituation und finanziellen Verhältnissen der betreuten Person.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne bei uns informieren.
Herr Pick
Fachgebietsleitung -Betreuungsbehörde-
Grabauer Straße 6–8
21493 Schwarzenbek
- Telefon: 04541 801-1835
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 1.13
Weitere Informationen über das Berufsfeld Berufsbetreuung finden Sie u.a. hier:
| Bundesverband der Berufsbetreuer e.V. |
|
| Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. |
|
| Online-Lexikon Betreuungsrecht |
|
| Betreuungsgerichtstag e.V. |
Registrierung
Die Betreuungsrechtsreform 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 trat das neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer:innen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt seit dem 01.01.2023 das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Hinweis zum Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer:innen
Sie haben seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit sich bei Ihrer Stammbehörde zu registrieren.
Bitte nutzen Sie hierfür die bereitgestellten Anträge und Erklärungen.
Sie können Ihren Antrag per Post an
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
- Betreuungsbehörde -
Grabauer Straße 6-8
21493 Schwarzenbek
oder per E-Mail an pick@kreis-rz.de senden.
Anträge und Erklärungen
- (PDF-Datei: PDF, 701 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 699 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 655 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 682 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 676 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 742 kB)