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Ausnahmegenehmigung für Kinderarbeit

An dem Verfahren "Ausnahmegenehmigung für Kinderarbeit" ist der Kreis Herzogtum Lauenburg beteiligt. 

Herr von Borries

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Kinder- und Jugendförderung

Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg

 

 

Allgemeine Informationen zur Ausnahmegenehmigung

Die rechtliche Grundlage ist der  § 6 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Sie benötigen folgende Unterlagen, damit eine Stellungnahme erfolgen kann:

  • a) Beschreibung der Tätigkeit
  • b) Einwilligung der Eltern
  • c) ärztliche Bescheinigung
  • d) Stellungnahme der Schule