Ausnahmegenehmigung für Kinderarbeit
An dem Verfahren "Ausnahmegenehmigung für Kinderarbeit" ist der Kreis Herzogtum Lauenburg beteiligt.
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Kinder- und Jugendförderung
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-1235
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 23
Allgemeine Informationen zur Ausnahmegenehmigung
Die rechtliche Grundlage ist der § 6 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Sie benötigen folgende Unterlagen, damit eine Stellungnahme erfolgen kann:
- a) Beschreibung der Tätigkeit
- b) Einwilligung der Eltern
- c) ärztliche Bescheinigung
- d) Stellungnahme der Schule