Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Grundsicherung im Kreis Herzogtum Lauenburg
Zum 01. Januar 2005 werden die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) zusammengelegt. Die neue Leistung Alg II ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) geregelt ist. Zur Grundsicherung gehören Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen.
Träger der Grundsicherung sind die Agenturen für Arbeit (Eingliederung in Arbeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes) sowie Kreise und kreisfreie Städte (Leistungen für Unterkunft und Heizung, Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung). Grundsätzlich sind die Träger jeweils für die eigenen Aufgaben zuständig. Der Gesetzgeber sieht jedoch im SGB II vor, dass die Träger der Leistungen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) bilden, in die Personal, Infrastruktur und Know-how beider Einrichtungen einfließen.
Am 05. November 2004 unterzeichneten Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, und Gerd Krämer, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, in der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Der Vertrag wurde zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie die Dienststellen der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Grundsicherung ab 01.01.2005:
Die Kunden der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Grundsicherung im Kreis Herzogtum Lauenburg aus Groß Grönau, Klempau und Krummesse wenden sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Grundsicherung in der Hansestadt Lübeck, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck.
Informationen zum Arbeitslosengeld II in türkischer Sprache
Informationen zum Arbeitslosengeld II in russischer Sprache