8. Löschfristen
Die Daten werden für die weitere Verarbeitung durch die Kreisverwaltung in eine Papierakte übernommen. Diese Daten werden nach Ablauf der Akten-Aufbewahrungsfrist, die im Jahr nach Abschluss der Sachbearbeitung beginnt, gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.