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Haltungsvorschriften Katzen

Für Katzen gibt es keine speziellen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Es gelten aber wie bei jeder Tierart die allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes.
Ein häufiger Fehler in der Katzenhaltung ist, dass zu viele Katzen in einer Wohnung zusammenleben. Katzen sind Einzelgänger und fehlende Rückzugsmöglichkeiten bedeuten für die Tiere Stress und Leiden. 
Die Kastration männlicher und weiblicher Katzen wird dringend empfohlen und ist Katzenschutz! Durch unkontrollierte Vermehrung entstehen Probleme durch Verwilderung der Tiere mit nicht ausreichender Versorgung und vermehrten Erkrankungen. Eine längerfristige Unterbringung in Tierheimen oder dergleichen entspricht nicht dem Naturell der Katzen. Außerdem stehen, in Relation zu dem starken Anstieg der Katzenpopulation, nicht ausreichend Auffangplätze zur Verfügung. Deshalb, und weil viele der verwilderten Tiere sehr scheu sind und sich in einem Tierheim nicht integrieren können, gehen auch Tierschutzorganisationen dazu über, Katzen nach der Kastration wieder an ihrem Auffangplatz freizulassen. 
Das Füttern wilder Katzen im eigenen Garten ist gut gemeint, führt jedoch letztendlich zu noch mehr Katzenleid. Die offenen Futterplätze locken immer mehr Tiere an, die sich „dank“ der Fütterung noch besser fortpflanzen können. Territorialaggressionen, die zu Verletzungen und Übertragungen von Krankheiten führen, sind die Folge. Der Stress untereinander wächst ständig, schwächt das Immunsystem und macht krank.
 
Was viele nicht wissen: wer über einen längeren Zeitraum wilde Katzen regelmäßig füttert, gilt nach dem Tierschutzrecht als Halter der Tiere und muss im Falle einer Erkrankung auch die tierärztliche Versorgung der Tiere übernehmen.
 
Hier können Sie Empfehlungen zur Haltung von Hauskatzen einsehen.