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Haltungsvorschriften Hunde


Für Hunde gibt es eine spezielle tierschutzrechtliche Vorschrift, die Tierschutz-Hundeverordnung.

Der Hund ist ein Rudeltier. Eine Haltung ohne Sozialkontakt führt zu Leiden und Schäden bei den Tieren. Wird ein Hund alleine gehalten, ist der Mensch Rudelersatz. Entsprechende Kontakte über mehrere Stunden am Tag sind daher notwendig.

Weil sich Hunde vorwiegend über ihren sehr gut ausgeprägten Geruchssinn orientieren, muss die direkte Umgebung der Hunde frei von deren Ausscheidungen sein.

Ein häufiger Haltungsfehler insbesondere im ländlichen Raum ist die Anbindung des Hundes an einer einfachen Leine oder Kette. Diese ist verboten.
Eine Anbindung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist nur mit einer speziellen Laufleinenvorrichtung erlaubt. Sie ist genauso wie die Zwingerhaltung nur unter bestimmten Auflagen möglich und sollte auch die Ausnahme bei einer Hundehaltung sein.
Hunde brauchen ausreichend Bewegung. Diese muss ihrem Alter und den Bedürfnissen ihrer Rasse angepasst werden.

Weiterer Informationen können Sie der Tierschutz-Hundeverordnung entnehmen. 

Die Anwendung elektrischer Erziehungshilfen oder sogenannter unsichtbarer Zäune, bei denen der Hund einen Stromschlag bekommt, wenn er einen für ihn nicht sichtbaren Draht überschreitet, ist nicht erlaubt.