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Hund, Katze, Maus und Co

Nach der Tierschutzzuständigkeitsverordnung des Landes Schleswig-Holstein wären die Ordnungsämter der Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes bei Heimtieren und Exoten. Diese Zustängkeit wurde im Kreis Herzogtum Lauenburg (als bisher einziger Kreis in Schleswig-Holstein) durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Kreis übertragen.

Kontaktdaten finden Sie unter  der Dienstleistung - Tierschutz.

Die Bearbeitung von Beißvorfällen, Ruhestörungen durch Tiere und die Einstufung als "Gefahrhund" erfolgt weiterhin durch die Ordnungsämter der Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden des jeweiligen Wohnsitzes des Tierhalters.
 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um eine tierschutzwidrige Haltung handelt, die angezeigt werden muss, können Sie sich zunächst unter den unten stehenden Links darüber informieren, wie eine artgemäße Haltung auszusehen hat und welche Haltungsfehler häufig auftreten. Wenn Sie nach der Lektüre feststellen, dass ein Tier nicht artgemäß gehalten wird, oder Sie sich weiterhin nicht sicher sind, wie eine bestimmte Haltung zu bewerten ist, wenden Sie sich mit einer möglichst ausführlichen Darstellung an die verantwortlichen Mitarbeiter der Städte, Ämter und Gemeinden oder an den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.