Inhalt

Haltungsvorschriften Rinder

Neben den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es keine Rechtsvorschriften für die Haltung von Rindern über 6 Monaten. Deshalb wird bei den

Überprüfungen von Tierhaltungen und Baustellungnahmen auf Gutachten und Leitlinien zurückgegriffen.
Für milchviehhaltende Betriebe gelten dementsprechend die Niedersächsischen Tierschutzleitlinien für die Milchkuhhaltung. So sind bei Neubauten Anbindehaltungen nicht mehr erlaubt. Freie Bewegungsmöglichkeiten der Rinder sind für ein artgerechtes Verhalten der Tiere unabdingbar.

Hier finden Sie die Milchkuhleitlinie

Auch die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz hat einige Merkblätter zur artgrechten Haltung von Milchvieh und Mastrindern sowie zur tierschutzrechtlichen Einschätzung des Enthornens von Rindern verfasst.



Insbesondere Betriebe, die Bio-Rindfleisch erzeugen, halten ihre Tiere gerne ganzjährig im Freien, um den Tieren ein möglichst natürlichen Lebensraum zu bieten.  Dabei handelt es sich zumeist um Robustrassen wie Galloways oder Scottish Highland. Auch diese Tiere benötigen ganzjährig einen Schutz vor Sonne, Wind, Regen und Schnee. Dieser Witterungsschutz kann natürlich sein, d. h. im Sommer ist z. B. ein belaubter Knick ausreichend. Von Oktober - April reichen belaubte oder Bäume oder Knicks nicht mehr aus und es muss eine andere Lösung geschaffen werden. Auch Trinkwasser muss immer und in guter Qualität vorhanden sein. Die ganzjährige Freilandhaltung von Rindern wird anhand des Merkblattes 85 der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz beurteilt.


Hier geht es zu den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz: 
Ganzjährige Freilandhaltung von Rindern und Rinder und Pferde in der Landschaftspflege. 

Auch Hinweise zur artgerechten Haltung von Yaks und Wasserbüffeln sind auf der Homepage der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz  zu finden.