Inhalt

Ein beschädigtes Kennzeichen ersetzen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • das beschädigte amtliche Kennzeichen

Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • das noch vorhandene amtliche Kennzeichen
  • ggf. eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige
  • ggf. die Kennzeichenverlusterklärung, wenn noch keine Anzeige erstattet wurde