Ein beschädigtes Kennzeichen ersetzen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
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ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
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das beschädigte amtliche Kennzeichen
Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
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ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
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das noch vorhandene amtliche Kennzeichen
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ggf. eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige
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ggf. die Kennzeichenverlusterklärung, wenn noch keine Anzeige erstattet wurde