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Sie können für Ihr Fahrzeug ein, auf einen nach vollen Monaten bemessenen Zeitraum, befristetes amtliches Kennzeichen zugeteilt bekommen, das jedes Jahr nur in diesem Zeitraum verwendet werden darf (Saisonkennzeichen).

Den Zeitraum, der mindestens zwei Monate, jedoch höchstens elf Monate betragen darf, können Sie selbst bestimmen.
Der von Ihnen bestimmte Zeitraum wird auf der rechten Seite Ihrer Kennzeichenschilder eingeprägt.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf auf öffentlichen Straßen nur während des Gültigkeitszeitraumes in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden.