- Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann und der Genehmigungsbescheid nicht sofort ausgehändigt wird.