Inhalt
  • Fahrzeugdaten
    Als Nachweis der Fahrzeugdaten oder der Betriebserlaubnis können folgende Unterlagen vorgelegt werden (auch in Kopie):
    - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
    - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    - EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original (nur bei Neufahrzeugen) oder
    - Gutachten gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • ggf. Nachweis eines Empfangsberechtigten (nur bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland)
  • bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung und die Prüfungsbescheinigung vorzulegen