Inhalt
  • Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfung (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • Versicherungsbestätigung für die internationale Zulassung (gelbe Versicherungsbescheinigung in 3-facher Ausführung)
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur europäische Bankverbindungen mit IBAN und BIC sind zulässig) oder einen Einzahlungsbeleg eines Zollamtes über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer für den beantragten Zeitraum
  • ggf. die amtlichen  Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
  • bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
  • ggf. Nachweis eines Empfangsberechtigten (nur bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland)