Wurde für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt, ist die Berechtigung über das Fahrzeug verfügen zu können durch die Vorlage eines Kaufvertrages oder der Originalrechnung nachzuweisen.
Wurde für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt, ist die Berechtigung über das Fahrzeug verfügen zu können durch die Vorlage eines Kaufvertrages oder der Originalrechnung nachzuweisen.