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Informationspflicht zur Entgeltumwandlung vom 13.10.2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über das Intranet und einem persönlichen Schreiben wurden alle Beschäftigten (im Sinne des TVöD; für Beamtinnen und Beamte gibt es die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nicht) die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen sowie allgemeine und individuelle Informationsveranstaltungen angeboten.

Anlass dieser Informationen ist u.a. die Verpflichtung des Arbeitgebers seine Beschäftigten auf die Entgeltumwandlung als Form der privaten Altersvorsorge hinzuweisen. Der Arbeitgeber muss weiterhin nachweisen, dass er seine Beschäftigten über Entgeltumwandlung informiert hat. Hierfür war meinem Schreiben ein Vordruck beigefügt, der bis zum 10.10.2006 an den Fachdienst Personal und zentraler Service zurückzusenden war.

Bis zum heutigen Tag haben allerdings erkennbar weniger als die Hälfte dieser Vordrucke den Weg in den Fachdienst Personal und zentraler Service gefunden. Ich möchte Sie bitten, die Vordrucke so schnell wie möglich unterschrieben im Fachdienst 110 abzugeben. Sollten die vorgebenen Ankreuzkästchen nicht Ihrem persönlichem Geschmack entsprechen, habe ich keine Bedenken, wenn Sie eigene Anmerkungen dazuschreiben oder gar kein Kästchen markieren.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.