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Absenkung des Garantiezinses für Neuverträge vom 30.08.2005

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Pensionskasse hat darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Garantiezins für Neuverträge ab 2006 gesenkt wird. Für Verträge, die bis zum Jahresende 2005 geschlossen werden, gilt aber weiterhin der zurzeit gültige Garantiezins von 3,25 %. Zusätzlich sind die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung „umgewandelten“ Teile des Arbeitsentgelts steuerfrei und unterliegen bis einschließlich 2008 nicht der Sozialversicherungspflicht.

Ihre Gehaltsstelle erteilt gerne weitere Auskünfte.

 

Frau A. Oldenburg

Fachdienst Personal und Zentraler Service

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg