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KOSTEN der UNTERKUNFT (KdU)

Ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung ist die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU). KdU = Kosten für die Grundmiete + kalte Betriebskosten + Kosten für Heizung und Warmwasser.

Anerkannt werden für Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, jedoch nur bis zur Höhe der "angemessenen" Kosten. Eine Definition was unter "angemessen" 

zu verstehen ist sowie weitere Details zum Thema "KdU" finden Sie hier.

 Aktuelle Tabelle der Mietobergrenzen für den Kreis Herzogtum Lauenburg. Mehr erfahren...

 Tabelle Mietwerterhebung ab 2022.

 Als Hintergrundinformation bieten wir Ihnen auch den Endbericht zur Mietwerterhebung an.