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Datum: 16.05.2017

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der risikobasierten Aufstallungspflicht von Geflügel und zur Fortgeltung der Anordnung von besonderen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Freilandhaltung von Geflügel sowie des Verbots von Geflügelausstel

Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die risikobasierte Aufstallung von Geflügel in Teilgebieten des Kreises Herzogtum Lauenburg und das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten im Kreis Herzogtum Lauenburg in der 1. Änderungsfassung vom 03.05.2017.

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