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Terminvereinbarung mit dem Fachdienst Straßenverkehr

Zulassungsbehörde:

Wir empfehlen vor dem Besuch der Zulassungsbehörde einen Termin zu vereinbaren.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich am vereinbarten Termin um Ihr Anliegen, ohne dass Sie größere Wartezeiten haben.

Termine für die Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

Führerscheinbehörde

Ein Besuch der Führerscheinbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine für die Führerscheinbehörde

In dringenden Fällen melden Sie sich bitte unter 04151 8673-37

Bußgeld- und Straßenverkehrsbehörde:

  • Termine für die Bußgeldbehörde und Straßenverkehrsbehörde (GüKG und Taxi- und Mietwagen) unter: 04151 8673-0

Details und weitere Information über den Fachdienst Straßenverkehr finden Sie hier.