Der amtsärztliche Dienst bietet die folgenden Dienstleistungen an:
Amtsärztliche Sprechstunde
Im Gesundheitsamt werden ausschließlich Begutachtungen durchgeführt, für die ein behördlicher Untersuchungsauftrag vorliegt und eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.
Dies sind beispielsweise:
- Einstellungsuntersuchungen
- Dienstfähigkeitsuntersuchungen
- Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen
- Begutachtungen zur Kurbeihilfe
Privatärztliche Begutachtungen sind nicht möglich.
Im amtsärztlichen Bereich des Gesundheitsamtes arbeiten zwei Ärztinnen.
Fachdienst Gesundheit
Ärztin
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 / 888 381
- Fax: 04541 / 888 259
- Kontaktformular: Kontaktformular
Fachdienst Gesundheit
Fachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-380
- Fax: 04541 888-259
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 102
Bitte bringen Sie zu den Begutachtungen möglichst alle vorhandenen haus- und fachärztlichen Behandlungsunterlagen und Krankenentlassungsbriefe mit. So unterstützen Sie das möglichst zügige Erstellen der gewünschten Gutachten.
Die Begutachtungen dauern in der Regel eine halbe bis eine Stunde.
Das Gesundheitsamt ist bemüht, Untersuchungstermine möglichst innerhalb von 14 Tagen, spätestens innerhalb von vier Wochen, zu vergeben.
Sprechstunde für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten
In der HIV-Sprechstunde können Sie anonym einen ärztlichen Beratungstermin und einen HIV-Test (Bluttest) erhalten.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 04152-809812 ist hierfür Voraussetzung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts stehen unter Schweigepflicht.
Im ärztlichen Gespräch wird eine individuelle und umfassende Beratung angeboten. Insbesondere wird auf die näheren Umstände eingegangen und besprochen, warum Sie glauben, infiziert zu sein.
Auch wenn dies eine teils quälend lange Wartezeit bedeutet: es macht frühestens 6 Wochen nach dem Ereignis (ungeschützter Sex) Sinn, einen HIV-Bluttest durchzuführen. Der Test weist im Falle einer Infektion die Antikörper des menschlichen Immunsystems gegen die HIV-Viren und / oder das Vorhandensein des Virus-Antigens nach. Hierzu benötigt der menschliche Körper zwei bis drei Monate.
Falls Sie unter 16 Jahre alt sind, ist für den HIV-Test eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Test kostet 10,-- €. Wir stellen keine Bescheinigung über das Testergebnis aus.
Das Testergebnis teilen wir in der Regel nur persönlich, nicht telefonisch mit. Zur Ergebnismitteilung können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
In Einzelfällen ist auch die Untersuchung von anderen sexuell übertragbaren, teilweise chronisch verlaufenden, Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B, C oder D sinnvoll. Diese Blutuntersuchungen auf sexuell übertragbare Erkrankungen können ebenfalls anonym gegen Kostenerstattung durchgeführt werden. Auch hierbei erfolgt die Ergebnismitteilung nur persönlich.
Betäubungsmittelüberwachung
Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel mit einem Abhängigkeits- und Missbrauchspotential.
Zur Ausübung des ärztlichen Berufes befugte Personen dürfen diese Stoffe in Form von zubereiteten Arzneimitteln im Rahmen ärztlicher Behandlungen einschließlich der Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit auf einem speziellen Rezeptvordruck verschreiben.
Dem Gesundheitsamt ist vom Gesetzgeber die Überwachung der Lagerung und Abgabe der Betäubungsmittel in Arztpraxen und Zahnarztpraxen übertragen worden.
Reisen und Betäubungsmittel
Betäubungsmittel können auch mit Ihnen auf Reisen gehen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Liechtentein, Schweiz und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln, mit einer von einem im Kreis Herzogtum Lauenburg niedergelassenen Arzt ausgefüllten Bescheinigung, erfolgen. Diese Bescheinigung ist zwingend vom Gesundheitsamt zu beglaubigen. Die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung beträgt 10,00 Euro. Für jedes Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Ein Formular finden Sie hier.
Bei längeren Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sowie im Falle einer Betäubungsmittelmitnahme in Staaten außerhalb des Schengener Abkommens setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen geben. In letzteren Fällen verwenden Sie bitte dieses Formular
Terminvereinbarung
Sprechstunden werden sowohl in Ratzeburg als auch in Geesthacht angeboten.
Ihre Ansprechpartnerin im Geschäftszimmer Ratzeburg
Fachdienst Gesundheit
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-380
- Fax: 04541 888-259
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 106
Ihre Ansprechpartnerin im Geschäftszimmer Geesthacht
Fachdienst Gesundheit
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
- Telefon: 04152 809812
- Fax: 04152 809857
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 1. OG, 2.13
Weitere Ansprechpartnerin für die Betäubungsmittelüberwachung
Fachdienst Gesundheit
Ärztin
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 / 888 381
- Fax: 04541 / 888 259
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