Dienstags und Donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Für Termine und Informationen melden Sie sich bitte bei:
Frau Müller-IngwersenBeistandschaften
können eingerichtet werden bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Regelung der Unterhaltsbelange des Kindes.
Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften
werden als gesetzliche oder bestellte Vormundschaft / Amtspflegschaften vom Jugendamt geführt.
Beurkundungen
Beurkundungen zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsverpflichtung können beim Jugendamt kostenfrei aufgenommen werden. Darüber hinaus werden unter anderem Sorgeerklärungen der Eltern beurkundet.
Für Beurkundungen ist eine vorherige Terminabsprache unbedingt erforderlich.
Auf Grund der derzeitigen Personalsituation können Beurkundungstermine nicht immer zeithan vergeben werden.
Negativatteste
Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können bei Bedarf durch das Jugendamt kostenlose Bescheinigungen über die alleinige Sorge beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zu keiner Zeit die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Bei ehelichen Kindern, deren Eltern geschieden sind, ist der Nachweis bzgl. der Sorgerechtsregelung in der Regel im Scheidungsurteil. Für solche Fälle kann kein Negativattest ausgestellt werden. Sollte Ihr Kind nicht im Kreis Herzogtum Lauenburg geboren worden sein, so sind wir dennoch der richtige Ansprechpartner. Wir werden dann eine entsprechende Anfrage an das zuständige Jugendamt stellen und dann das Negativattest ausfertigen. Gerne senden wir Ihnen auch das Negativattest kostenlos zu.
Vaterschaftsanfechtungen
müssen vorgenommen werden, wenn der in der Geburtsurkunde eines Kindes als Vater eingetragene Mann tatsächlich nicht der Vater des Kindes ist.
Unterhaltsberatung/ -berechnung
kann von dem Elternteil beantragt werden bei dem das KInd lebt, um die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes zu ermitteln.
Kann von jungen Volljährigen bis 21 Jahren beantragt werden, um die Höhe ihres Unterhaltsanspruches gegen die Eltern zu ermitteln.