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Schulische Bildung (inkl. Einstiegskurse „Deutsch als Zweitsprache“)

Für schulpflichtige Kinder, die aufgrund zum Beispiel fehlender Deutschkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Regelunterricht teilzunehmen, wurden spezielle DaZ-Klassen (DaZ = Deutsch als Zweitsprache) eingerichtet. Dort findet die Vorbereitung auf und behutsame Inklusion in den Regelschulbetrieb für die Kinder und Jugendlichen statt.

Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund an einer Schule

Die Eltern schulpflichtiger Kinder, zu denen regelmäßig auch Kinder mit Fluchthintergrund gehören, müssen ihre Kinder an einer nahegelegenen Schule zum Unterricht anmelden. Ob dort ein für den individuellen Bedarf des Kindes passender Einstiegskurs angeboten wird, erfahren sie von der Schule. Bei Bedarf meldet die Schule vor Ort das Kind beim DaZ-Zentrum für einen Basiskurs an. Hier finden Sie die Kontaktdaten der DaZ-Zentren im Kreis.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne Schulabschluss nehmen nach dem Besuch der DaZ-Basisstufe grundsätzlich am regulären Unterricht einer ihrer Altersstufe entsprechenden Klasse teil. Schüler*innen, die z.B. in die 10. Klasse der Gemeinschaftsschule oder die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen, müssen bestimmte schulische Leistungen dafür nachweisen. Dies gilt auch für Schüler*innen mit Fluchthintergrund. Sind Zeugnisse oder vergleichbare Unterlagen aus dem Herkunftsland vorhanden, können diese bei der Zeugnisbewertungsstelle des Bildungsministeriums anerkannt werden. Dort findet auch eine weitere Beratung statt. Sind keine Zeugnisse vorhanden, können Schüler*innen an der so genannten Plausibilitätsprüfung teilnehmen, um einen vorhandenen schulischen Bildungsstand nachzuweisen. Die Anmeldefrist zu dieser Prüfung ist der 31. Januar, um noch im selben Jahr an der Prüfung teilzunehmen. Dieser Flyer zur Plausibilitätsprüfung enthält weitere Informationen.

Mehrstufiges „Deutsch als Zweitsprache“-Einstiegsprogramm in die Schule

Hier erfahren Sie mehr über die Rahmenbedingungen des mehrstufigen Konzepts der DaZ-Kurse.
Weitere Beratung, auch zu dem individuellen Lernverhalten des Kindes, erhalten die Eltern durch die Lehrkräfte der DaZ-Kurse in den Schulen.

Schulbesuch für ältere Jugendliche am regionalen Berufsbildungszentrum (BBZ)

Jugendliche Geflüchtete, die 16 Jahre und älter sind, werden regelmäßig am BBZ in Mölln oder dessen Außenstelle in Geesthacht eingeschult. Schüler*innen deren Deutschkenntnisse unterhalb des Sprachniveaus A2 liegen, besuchen zunächst die Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache (BIK DaZ). Von dort aus kann ein Übergang in die Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) oder bei Beginn eines Ausbildungsverhältnisses der Wechsel in den schulischen Teil der dualen Ausbildung.

SPRINT-Kurse für Kinder vor der Einschulung in die Grundschule

Noch nicht schulpflichtige Kinder, bei denen im Rahmen der Anmeldung zur Einschulung ein besonderer Sprachförderbedarf festgestellt wird, nehmen verbindlich an einem Sprachintensivkurs (SPRINT) teil. Dieser wird im letzten Halbjahr vor der Einschulung vorrangig in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Eltern, deren Kinder keine solche Einrichtung besuchen, sollten daher frühzeitig an die Schulanmeldung ihres Kindes denken bzw. darauf hingewiesen werden.

Weitere Unterstützung bieten die Stellen der Migrationsberatung des Diakonischen Werkes (Nordkreis) bzw. der Arbeiterwohlfahrt (Südkreis).

 

Dolmetscher in der Schule

Nicht selten ist zur Verständigung mit Eltern oder Schülern der Einsatz von professionellen Dolmetschern nötig. Mehr über das Antragsverfahren sowie den Rahmenbedingungen erfahren Sie auf dieser Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH).

Informationen über das Schulsystem in Schleswig Holstein

Schule ist Ländersache – daher unterscheiden sich die Schulsysteme und vorhandene Schulformen von Bundesland zu Bundesland. Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung des schleswig-holsteinischen Schulwesens sowie einige weiterführende Informationen. Rechtlich wird die schleswig-holsteinische Schullandschaft durch das Landesschulgesetz (SchulG) geregelt.

Bei weiterem Informationsbedarf stehen darüber hinaus die Ansprechstellen im Schulamt zur Verfügung.

Mehrsprachiges Informationsportal „Refugees Welcome“ der Landesregierung

Weitere Informationen rund um das Thema Schule sowie darüber hinaus erhalten Sie auch im Informationsportal der Landesregierung. Die Informationen werden neben Deutsch auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch, Farsi, Kurdisch und Tigrinya (Eritrea) angeboten. Nach Auswahl der jeweiligen Sprache stehen alle weiteren Informationen zur Verfügung.