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N E U E S aus der K O O R D I N I E R U N G S S T E L L E (KosiA)

Hier finden Sie Informationen u.a. aus der KosiA, von der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie anderen Akteuren, die sich in der Flüchtlingsintegration betätigen.

Die Info-Rundbriefe

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Durch die Info-Rundbriefe werden wir Sie in unregelmäßigen Abständen über wichtige Neuigkeiten zum Thema "Flüchtlingsintegration" informieren. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich an Uta Röpcke (roepcke@kreis-rz.de).

 2018

2017

2016

 

PROZESSKETTEN

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Aktualisierung der Prozessketten für 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die neue Version finden Sie hier.

Wie bereits im vergangenen Jahr konnte der Kreis auch in diesem Frühjahr seine Prozessabläufe zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen kritisch überprüfen. Hierbei wurde der Kreis intensiv durch Vertreter*innen der kreisangehörigen Kommunen, anderer öffentlicher Dienstleister (z.B. Arbeitsagentur und Jobcenter) und weiterer wichtiger Organisationen und Wohlfahtsverbänden unterstützt.  Die Moderation und Begleitung erfolgte abermals durch die Firma syspons aus Berlin. Die Finanzierung hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) sicher gestellt. 

Als Ergebnis sind die Prozessketten für die einzelnen Handlungsfelder heraus gekommen. Die Akteursfolien befinden sich derzeit noch in der Aufbereitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Für das Jahr 2020 ist dann ein weiterer "Reflexions-Workshop" geplant.

 

FÜHRERSCHEINERWERB

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Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis eines Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = Island, Lichtenstein und Norwegen) besitzen, sind die nachfolgenden Merkblätter  über die aktuellen Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland wichtig.

Sie liegen in den Fassungen Deutsch sowie Arabisch, Englisch und Russisch vor.

 

 

 

SCHÜLERBEFÖRDERUNG

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Das Amt Sandesneben-Nusse hat in einer mehrmonatigen Pilotphase mehrsprachige Musterbescheide und die dazugehörigen Todo-Listen für die Beantragung von Schülerfahrkarten getestet und für die tägliche Nutzung freigegeben.

Die Musterbescheide werden in den Sprachen Arabisch, Farsi und Deutsch vorgehalten. Gleiches gilt auch für die Todo-Listen, die ebenfalls für alle Migranteneltern, Pat*innen, Helferkreise und Verwaltungsmitarbeitende auf Arabisch, Farsi und auch Deutsch zur Verfügung gestellt worden sind.

Durch den Einsatz dieser Übersetzungen wuden die wiederkehrenden Anfragen im Sozialamt deutlich reduziert und die Migrant*innen zur Eigeninitiative animiert.

 


Die Landesregierung

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  • Zur Seite der Landesregierung - Flüchtlinge in Schleswig-Holstein geht es hier.
  • Wenn Sie sich lediglich für den akuellen Lagebericht interessieren klicken Sie hier.
  • Wenn Sie einen sehr umfangreichen "Überblick über die Integrationsangebote für Geflüchtete und deren Familienangehörigen" erhalten möchten, erfahren Sie hier mehr.

Aktuell
Der Lagebericht wird ab dem Monat Juni 2017 nur noch als Monatsbericht auf der Internetseite der Landesregierung bereit gestellt. 


Die Bundesregierung

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Die Bundesregierung gibt in regelmäßigen Abständen den Newsletter MIGRATION und INTEGRATION aktuell heraus. Hier finden Sie neben allgemeinen Informationen zum Thema Asyl und Flucht auch Sachberichte, Informationsfilme und Videos.

U.a. auch zum Thema Rechte und Pflichten im Asylverfahren. So ist der Film in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch und Albanisch verfügbar. Ein Infoblatt bietet die Informationen auch in gedruckter Form. Es ist auf Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Albanisch, Türkisch und Kurdisch erhältlich.

  • Zur Anmeldung für den Newsletter MIGRATION und INTEGRATION aktuell klicken Sie hier.
  • Zur Seite der Bundesregierung zum Thema Flucht und Asyl geht es hier.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 

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Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. wurde 1989 gegründet und 1991 in das amtsgerichtliche Vereinsregister eingetragen. Er ist ein unabhängiger und vom Finanzamt
als gemeinnütziger Verein anerkannter
Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen und Organisationen
sowie Einzelpersonen der solidarischen
Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein.

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ASYLVERFAHREN 2017

Die Verwaltungsgerichte Schleswig-Holstein haben in einer Presseinformation über die aktuellen Zahlen der bei den beiden Gerichten eingegangenen Asylverfahren, über Art und Dauer der Verfahren
sowie über einzelne Erfolgsquoten innerhalb dieser Verfahren informiert.

Die gesamte Presseinformation mit den dazugehörigen Zahlen finden Sie hier.


Das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge

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Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Das BamF informiert über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext. Sie finden hier u.a. auch die
"AnkommenApp - Ein Wegweiser für die ersten Wochen
in Deutschland".

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Der NDR

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Der NDR gibt Antworten auf Fragen. Mit der Seite "Hilfe für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" finden Sie evtl. diese Antworten. Sie erhalten Tipps und Hinweise. So z.B. lernen Sie das Online-Angebot der Deutschen Welle kennen, wo in Kursen Deutsch gelernt werden kann. Für Geflüchtete steht auch eine Version in Englisch zur Verfügung. Weiterhin liegt der Text auch in Leichter Sprache vor.

Interessierte lesen weiter....

 


Der WDRforyou

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Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hält wichtige Informationen für Geflüchtete und deren Helfer*innen in vier verschiedenen Sprachen
(Englisch, Arabisch, Persisch, Deutsch) vor.

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Deutsche Welle-Projekt:

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Das Deutsche Grundgesetz

Die Deutsche Welle hat das Projekt "Das Deutsche Grundgesetz" am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, gestartet. Zielpublikum sind vor allem Menschen, für die die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland noch unbekannt ist. In kurzen Videos werden essenzielle Grundgesetz-Artikel anschaulich und leicht verständlich erklärt.

Die Filme werden über Soiale Medien verbreitet - auf Arabisch, Paschtu, Urdu und Dari sowie auf Englisch und Deutsch.

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FAMILIEN ZUSAMMEN FÜHREN

Familiennachzug

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Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser Artikel findet sich auch ganz vorn in einer gängigen Gesetzessammlung zum Aufenthalts- und Ausländerrecht wider.

Die Diakonie Schleswig-Holtein hat am 22. Juni 2017 in Büdelsdorf einen landesweiten Fachtag zu diesem Thema veranstaltet. Die Tagungsunterlagen finden Sie hier.

 

DRK-Suchdienst

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Seit über 150 Jahren - gehören die Suchdienstaufgaben zum humanitären Mandat des Roten Kreuzes. Sie basieren auf den Genfer Abkommen, dessen Zusatzprotokollen sowie auf den Beschlüssen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit Jahrzehnten und auch zukünftig hilft der DRK-Suchdienst Menschen in Not bei der Wiederherstellung der verlorengegangenen familiären Kontakte und unterstützt sie bei der Familienzusammenführung.

Der Suchdienst gibt Fachinformationen zum Familiennachzug von und zu Flüchtlinge heraus. Die Ausgabe August 2017 finden Sie hier.