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Bieter-Informationen zu unseren Ausschreibungsverfahren

Damit Sie sich gut informiert an unseren Ausschreibungen beteiligen können, möchten wir Ihnen folgende Tipps und Hinweise geben.

Hinweis: Diese Angaben sind nicht abschließend, sondern stellen nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen dar.

1. Beteiligung an Ausschreibungen

Alle öffentlichen Ausschreibungen sowie beschränkten Ausschreibungen für Bauleistungen des Kreises Herzogtum Lauenburg werden u.a. auch auf der Internetseite des Kreises bekannt gemacht.
Bei Interesse können Sie die Vergabeunterlagen elektronisch unter www.subreport.de einsehen und herunterladen. Das Einsehen und Herunterladen ist bei nationalen Vergabeverfahren nach kostenfreier Registrierung für Sie kostenfrei. Bei europaweiten Verfahren ist für das Einsehen und Herunterladen keine Registrierung notwendig. Bitte beachten Sie, dass Sie über Bieterfragen und Antworten bei europaweiten Verfahren nur informiert werden können, wenn Sie sich freiwillig registriert haben.

Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben wird der Teilnehmerkreis von der Zentralen Vergabestelle des Kreises festgelegt. Damit auch unbekannte Firmen oder freiberuflich Tätige berücksichtigt werden können, sollten sich diese in unsere Bieterdatei aufnehmen lassen. Den dafür nötigen Erfassungsbogen können Sie bei der Zentralen Vergabestelle anfordern oder direkt hier downloaden.

Nachfolgend stellen wir Ihnen hier unsere "Bewerbungsbedingungen" und "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" für die Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich zur Verfügung:

Der Kreis Herzogtum Lauenburg führt seine Vergabeverfahren elektronisch über www.subreport.de durch. Unter dem nachfolgend aufgeführten Link können Sie mehr zum Thema elektronische Vergabe erfahren:

2. Hinweisblatt für die Angebotserstellung

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass aufgrund der Vorschriften im Vergaberecht leider häufig Angebote ausgeschlossen oder Ausschreibungen aufgehoben werden mussten. Damit dies möglichst nicht mehr geschieht, stellen wir Ihnen hier unser Hinweisblatt vor.

3. Sinn und Zweck des Vergaberechts

Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese Regelungen legen die Verfahren fest, nach denen die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfolgen hat. Sie sollen Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden. Dabei gewährleisten sie ein transparentes Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Gleichzeitig dient das Vergaberecht der Realisierung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Außerdem umfasst das Vergaberecht auch Regelungen für die Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft.

Die grundlegenden Vorschriften und Regelungen des Vergaberechts werden im nachfolgenden Teil kurz dargestellt und erläutert.

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Das GWB ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberechts. Es enthält insbesondere die allgemeinen Grundsätze, die bei der Auftragsvergabe zu beachten sind.

VgV (Vergabeverordnung)

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) enthält grundlegende Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften bei der öffentlichen Auftragsvergabe und zu den Nachprüfungsverfahren. In der VgV sind seit dem Wegfall der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) auch die Vorschriften für die Vergabeverfahren zur Beschaffung freiberuflicher Dienstleistungen enthalten. Außerdem wurde auch der ehemalige 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) mit der Reform in die VgV integriert.

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gilt für Bauleistungen, d.h. für Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, Instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.

UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

Die Unterschwellenvergabeordnung regelt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im unterschwelligen Bereich. Sie ersetzt die VOL/A..

VGSH (Vergabegesetz Schleswig-Hosltein)

Das Vergabesetz Schleswig-Holstein trat zum 01. April 2019 in Kraft und löste das TTG ab.

SHVgVO (Schleswig-Holteinische Vergabeverordnung)

Diese Verordnung regelt die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Baukonzessionen einzuhaltenden Verfahren nebst Ausnahmen und Wertgrenzen.