Inhalt

Heimaufsicht Kindertageseinrichtungen

Das Aufgabengebiet

  • Kinder und Jugendliche in Einrichtungen schützen, Heimaufsicht als untere Landesbehörde ausüben
  • Träger und Gemeinden bei Bauvorhaben zur Schaffung oder Erhaltung von Kindergartenplätzen beraten
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben abgeben
  • Bei der Heimaufsicht des Landesjugendamtes mitwirken
  • Teamleitung
  • Budgetplanungen und Produktberichte fertigen
  • Grundsatzfragen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen klären
  • Den Kreisweiten Kindertagesstättenbedarf planen
  • Die Förderrichtlinien fortschreiben

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Krüger-Johns
Fachgebiet Kita-Fachberatung/-Planung/-Aufsicht

Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg