Inhalt

Vorbeugender Brandschutz

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das geplante Bauvorhaben aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes geprüft. Die Aufgaben der Brandschutzingenieure sind:

  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung
  • Überprüfung von Bauleitplanungen hinsichtlich des Brandschutzes
  • Unterstützung anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe
  • Beratung von Architekten, Planern und Bauherren zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben hinsichtlich baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen des Brandschutzes
  • Plausibilitätsprüfungen von Brandschutzgutachten
  • Beratung von Bürgern und Gewerbetreibenden zu Fragen der Brandverhütung
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung
  • Organisation des Zusammenwirkens von vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz
     

     

Zuständigkeitsbereiche der Brandschutzingenieure
 

  • Amt Berkenthin
  • Amt Büchen
  • Amt Lauenburgische Seen
  • Amt Lütau
  • Amt Sandesneben-Nusse (anteilig, alt Amt Sandesneben)
  • Stadt Lauenburg
  • Stadt Mölln
  • Stadt Ratzeburg
      

Herr Arning

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Brandschutzdienststelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

 


  • Amt Breitenfelde
  • Amt Hohe-Elbgeest
  • Amt Sandesneben-Nusse (anteilig, alt Amt Nusse)
  • Amt Schwarzenbek-Land
  • Gemeinde Wentorf b.Hbg.
  • Stadt Schwarzenbek
  • Stadt Geesthacht

Herr Hack

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Brandschutzdienststelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg