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Aufgaben und Ziele

Als Gleichstellungsbeauftragte stehe ich Ihnen gerne bei Fragen und Beratungsbedarf zur Verfügung.  Männer können das Beratungsangebot und die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ebenfalls nutzen (z. B. als Vater mit Teilzeitwunsch am Arbeitsplatz). Im Allgemeinen sind Frauen in unserer Gesellschaft jedoch immer noch stärker von Benachteiligung betroffen. Daher beschäftige ich mich hauptsächlich mit frauenspezifischen Belangen.

Alle Beratungen werden streng vertraulich behandelt. Die Beratung hat Lotsenfunktion und ist nicht rechtsverbindlich.

Aufgaben

Gemäß §10 (2) der Hauptsatzung der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat die Gleichstellungsbeauftragte folgende Aufgaben:
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Kreis Herzogtum Lauenburg bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Kreistags und der von der Landrätin oder dem Landrat geleiteten Verwaltung;

- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf Ihre Auswirkungen für Frauen;

- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Kreis Herzogtum Lauenburg;

- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen;

- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.

Ziele

- Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

- Entwicklung von Geschlechterbewusstsein in der Verwaltung und in den politischen Gremien

- Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensrealitäten aller Geschlechter und Einbringung von geschlechterbezogenen Perspektiven in die Planung und Entscheidungsfindung

- Vermeidung von geschlechtsstereotypen Zuschreibungen