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Überprüfung von Kampfmittelbelasteten Grundstücken

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration weist darauf hin, dass es aufgrund der weiterhin weit überdurchschnittlichen Anzahl von Anträgen beim Kampfmittelräumdienst trotz Personalaufstockung und IT-Unterstützung aktuell zu Bearbeitungszeiten von bis zu 20 Wochen kommen kann.

Um Verzögerungen beim Baubeginn zu vermeiden, weist das Ministerium auf die Eigenverantwortlichkeit der Bauherren und Entwurfsverfasser in Bezug auf die Überprüfung von Grundstücken auf Kampfmittel hin.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/DasSindWir/LKA/Kampfmittelraeumdienst/kampfmittelraeumdienst.html

Oder unter:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein - Kampfmittelräumdienst

Lärchenweg 17, 24242 Felde

E-Mail: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de

Telefon: 04340 4049-3, Fax: 04340 4049-414

Die Verordnung, in deren Anlage die Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen aufgelistet sind, ist unter

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

abrufbar (Suchbegriff „Kampfmittelverordnung").

31.07.2020