Inhalt

Bauleitplanung und Planfeststellung

Aufgaben

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren reichen die kreisangehörigen Gemeinden und Städte Planungszeigen über den Kreis bei der Landesplanungsbehörde ein. Der Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur äußert in einem Begleitbericht eine erste Einschätzung der Planung.
Im weiteren Verfahren nimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ Stellung zu allen Planungen innerhalb des Kreisgebietes und zu weiteren relevanten Planungen. Neben einer städtebaulichen und planungsrechtlichen Beurteilung fließen in diese Stellungnahmen die Vorstellungen der Regional- und Kreisentwicklung sowie die Ergebnisse regionaler Konzepte ein. Alle Fachdienste, deren Belange von der entsprechende Planung berührt sind, wie z.B. Naturschutz, Wasserwirtschaft oder Denkmalschutz, werden ebenfalls im Verfahren beteiligt.
Der Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur bündelt die einzelnen Stellungnahmen innerhalb des Hauses und leitet diese an die planende Gemeinde weiter.
Auch in Planfeststellungsverfahren, die bei der Aufstellung von Fachplänen – z.B. straßenrechtliche, eisenbahnrechtliche, naturschutzrechtliche - erforderlich sind, werden entsprechende Stellungnahmen an die jeweilige Feststellungsbehörde abgegeben. 
Darüber hinaus können sich Gemeinden bei Bedarf in Fragen der Ortsentwicklung und des Planungsrechts beraten lassen.

Ihre Ansprechpartner:

 

 

Frau Behrmann

Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur
Fachgebietsleiterin Planung

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

 



 

Wenn Sie Bauleitpläne des Kreises Herzogtum Lauenburg einsehen möchten, wenden Sie sich bitte an: