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Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler

Leistungsbeschreibung

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land auf die Ämter für Ausbildungsförderung sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein übertragen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Studierende: an das Studentenwerk Schleswig-Holstein
Schülerinnen / Schüler: an das Amt für Ausbildungsförderung der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte 
  www.bafoeg-digital.de

Welche Gebühren fallen an?

Keine.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird; frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
 

Rechtsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung:

www.das-neue-bafoeg.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ansprechpartner

 

Frau Rattay

Fachdienst Soziale Leistungen
Soziale Leistungen nach Sondergesetzen

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

 

Frau Wendland

Fachdienst Soziale Leistungen
Soziale Leistungen nach Sondergesetzen

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg