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Konzepte und Qualitätsentwicklung im Feld Kinderschutz

Die grundlegenden Verhältnisse zwischen elterlichen Rechten und Eingriffsrechten bzw. ‑pflichten der staatlichen Gemeinschaft sind in folgenden Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland geregelt:

Gesetze im Kinderschutz

Hier finden Sie 23 Grundsätze und Haltungen, an denen Fachkräfte der Jugendhilfe ihr Handeln ausrichten, wenn sie Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen, bei denen ein Hilfebedarf für ein gesundes Aufwachsen selbst oder von außen formuliert wurde.

Die verbindlichen Strukturen, mit welcher im Kreis Herzogtum Lauenburg die Qualitätssicherung im Kinderschutz jährlich umgesetzt wird, finden Sie hier.

Wir sind bemüht, unsere Angebote und unser Handeln im Kinderschutz auch gemeinsam mit anderen Beteiligten zu reflektieren und zu entwickeln Angebot: kleines Falllabor



2.) Konzept für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen innerhalb des Jugendamtes

3.) Fachstelle Kinderschutz des Kreises Herzogtum Lauenburg

Konzept der Maßnahmen, KuK Fachstelle Kinderschutz und Koordination von Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung, Stand 2020Konzept KuK

 

4.) Empfehlungen zum fachlichen Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt in Institutionen durch Mitarbeitende

Empfehlungen zum fachlichen Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt in Institutionen durch Mitarbeitende in Institutionen zum Nachteil von Kindern Gewalt in Institutionen

 

Weitere Informationen zu der Fachstelle Kinderschutz

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