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Der amtsärztliche Dienst bietet die folgenden Dienstleistungen an:

Amtsärztliche Sprechstunde

Im Gesundheitsamt werden ausschließlich Begutachtungen durchgeführt,  für die ein behördlicher Untersuchungsauftrag vorliegt und / oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.
Dies sind beispielsweise:

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Dienstfähigkeitsuntersuchungen
  • Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen
  • Begutachtungen zur Kurbeihilfe

Privatärztliche Begutachtungen sind nicht möglich.

Bitte bringen Sie zu den Begutachtungen möglichst alle vorhandenen haus- und fachärztlichen Behandlungsunterlagen und Entlassungsberichte mit. So unterstützen Sie das möglichst zügige Erstellen der gewünschten Gutachten. 

Die Untersuchungen dauern in der Regel eine halbe bis eine Stunde.

Das Gesundheitsamt ist bemüht, Untersuchungstermine möglichst innerhalb von 14 Tagen, spätestens innerhalb von vier Wochen, zu vergeben.

Sprechstunde für HIV und andere sexuell übertragbare Erkrankungen

In der HIV-Sprechstunde können Sie anonym einen ärztlichen Beratungstermin und einen HIV-Test sowie Tests auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen (Bluttest) erhalten.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 04152-809812 ist hierfür Voraussetzung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts stehen unter Schweigepflicht.

Im ärztlichen Gespräch wird eine individuelle und umfassende Beratung angeboten. Insbesondere wird auf die näheren Umstände eingegangen und besprochen, warum Sie glauben, infiziert zu sein.
Auch wenn dies eine teils quälend lange Wartezeit bedeutet: es macht frühestens 6 Wochen nach dem Ereignis (ungeschützter Sexualverkehr) Sinn, einen HIV-Bluttest durchzuführen. Der Test weist im Falle einer Infektion die Antikörper des menschlichen Immunsystems gegen die HIV-Viren und / oder das Vorhandensein des Virus-Antigens nach. Hierzu benötigt der menschliche Körper zwei bis drei Monate. In Einzelfällen ist auch die Untersuchung von anderen sexuell übertragbaren, teilweise chronisch verlaufenden, Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B oder C sinnvoll.

Falls Sie unter 16 Jahre alt sind, ist für den HIV-Test eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Kosten belaufen sich auf 10,-- € je abzuklärender Erkrankung.

Das Testergebnis teilen wir in der Regel nur persönlich, nicht telefonisch mit. Zur Ergebnismitteilung können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Betäubungsmittelüberwachung

Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel mit einem Abhängigkeits- und Missbrauchspotential.

Zur Ausübung des ärztlichen Berufes befugte Personen  dürfen diese Stoffe in Form von zubereiteten Arzneimitteln  im Rahmen ärztlicher Behandlungen einschließlich der Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit auf einem speziellen Rezeptvordruck verschreiben.

Dem Gesundheitsamt ist vom Gesetzgeber die Überwachung der Lagerung und Abgabe der Betäubungsmittel in  Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern übertragen worden.

Reisen und Betäubungsmittel

Betäubungsmittel können auch mit Ihnen auf Reisen gehen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln, mit einer von einem im Kreis Herzogtum Lauenburg niedergelassenen Arzt ausgefüllten Bescheinigung, erfolgen. Diese Bescheinigung ist zwingend vom Gesundheitsamt zu beglaubigen. Die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung beträgt 10,00 Euro. Für jedes Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Ein Formular finden Sie hier.

Bei längeren Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sowie im Falle einer Betäubungsmittelmitnahme in Staaten außerhalb des Schengener Abkommens setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen geben. In letzteren Fällen verwenden Sie bitte dieses Formular

Terminvereinbarung

Sprechstunden werden sowohl in Ratzeburg als auch in Geesthacht angeboten.

Kontaktdaten für Ratzeburg sind:

Amtsärztlicher Dienst Ratzeburg

Fachdienst Gesundheit

Barlachstr. 4
23909 Ratzeburg

Kontaktdaten für  Geesthacht sind:

Amtsärztlicher Dienst Geesthacht

Fachdienst Gesundheit

Otto-Brügmann-Str. 8
21502 Geesthacht