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Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Der Bundesrat setzt sich für einen Fristenplan ein, um den zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen. Ein Stufenplan
soll diesen Prozess daher strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.

Der Umtausch der Führerscheine soll nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt werden.

  • Gestaffelte Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine geplant
  • Motorrad- und Pkw-Führerschein wird auf Antrag ohne Prüfung umgetauscht
  • Umtauschtabelle enthält Fristen für den Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. 

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Da ein Antrag auf den Umtausch des Führerscheins nur persönlich gestellt werden kann, muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist.

Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und PKW-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld.

Als nächster Schritt ist jetzt noch die Umsetzung des Fristenplans zum Führerscheinumtausch durch die Bundesregierung erforderlich. Danach kann die Verordnung verkündet werden und in Kraft treten.

Hier die geplanten Fristen zum Führerscheinumtausch:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

  

Geburtsjahr des    Fahrerlaubnisinhabers

  
  

Tag, bis zu dem der    Führerschein umgetauscht sein muss

  

vor   1953

19.1.2033

1953   - 1958

19.1.2022

1959   - 1964

19.1.2023

1965   - 1970

19.1.2024

1971   oder später

19.1.2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins):

  

Ausstellungsjahr

  
  

Tag, bis zu dem der    Führerschein umgetauscht sein muss

  

1999   - 2001

19.1.2026

2002   - 2004

19.1.2027

2005   - 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012   – 18.1.2013

19.1.2033

 

Was brauche ich für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen 24,30 Euro.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die  der bisherigen
Fahrberechtigung entsprechen.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen.

(Quelle: www.adac.de)