Werkstattkarte (§ 7 der Fahrpersonalverordnung)
Sie möchten eine Werkstattkarte für das digitale Kontrollgerät beantragen?
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis des Antragstellers (oder Reisepass)
- Personalausweis der verantwortlichen Fachkraft (oder Reisepass)
- Gewerbeanmeldung
- aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft
- Kopie des Arbeitsvertrages mit der verantwortlichen Fachkraft. Falls nur ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht, ist eine schriftliche Erklärung über das bestehende Arbeitsverhältnis vorzulegen; die Bestätigung ist vom Werkstattinhaber und der Fachkraft zu unterschreiben.
Gebühr: 45,- €
Haben Sie Fragen zur Benutzung der Werkstattkarte?
Dann wenden Sie ich bitte an die
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adolf-Westphal-Str.4
24143 Kiel
Tel.: 0431-988-0
Internet: www.uk-nord.de
Zuständig für den Kreis Herzogtum Lauenburg ist folgende Außenstelle:
Schwartauer Landstraße 11
23554 Lübeck
Tel.: 0451-470602
Internet: www.uk-nord.de