Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt grundsätzlich wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind und entscheidet von welchen Verkehrsbeschränkungen und -verboten Ausnahmegenehmigungen bzw. Erlaubnisse erteilt werden können.
Die Entscheidung darüber erfolgt nach Beteiligung der Polizei und den Straßenbaubehörden nach pflichtgemäßem Ermessen in Form von verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Verkehrsrechtliche Anordnungen können insoweit auch aufgrund von Anregungen (z.B. für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Lichtsignalanlagen) und Hinweisen aus der Bevölkerung (z.B. auf überflüssige Verkehrszeichen) erlassen werden.
Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen zählen auch Anordnungen von Markierungs- und Beschilderungsplänen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen oder Straßenneubauplanungen.
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet außerdem über Anträge nach dem Personenbeförderungsgesetz (z.B. für den Gelegenheitsverkehr mit Taxi und Mietwagen).
Darüber hinaus nimmt die Straßenverkehrsbehörde, neben der Polizei, die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs im Kreis wahr.
Ansprechpartner / Kontakt:
Herr L. Schneider
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstraße 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
- Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraumtransporte bzw. Schwerlasttransporte
- Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
- Erteilung von Erlaubnissen fü den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenzen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit
- Erteilung von Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten
- Erteilung von Genehmigungen für einen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Baustellen
- Anordnung zum Führen von Fahrtenbüchern
- Organisation der Verkehrsüberwachung
Frau Stamer
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstraße 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Widerspruchsbehörde für verkehrsrechtliche Maßnahmen, bei Entscheidungen der Führerscheinbehörde, bei Entscheidungen der Zulassungsbehörde und bei Entscheidungen der Städte und Ämter in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten