Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.
Bei Adressänderungen mit Kennzeichenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- elektronische Versicherungsbestätigung
- ggf. die amtlichen Kennzeichen
- Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
- bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister