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Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt

und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist - üblicherweise in Zusammenarbeit mit der Fahrschule - bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Welche Unterlagen werden benötigt?


1. Für alle Klassen:
  •   Personalausweis oder Reisepass
  •   1 aktuelles Passbild

2. Für Klasse A, A2, A1, AM, L, T, B, BE oder S zusätzlich zu 1.:
  •   Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in "Erster Hilfe"
  •   Sehtestbescheinigung

3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
  •   Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  •   Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  •   Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
  •   Gutachten über besondere Anforderungen

Was ist sonst noch zu beachten?

Falls Sie nicht im Kreis Herzogtum Lauenburg wohnen, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Eine Übersicht der Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein finden Sie hier: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.