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Besoldung & Entgelt

Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten Beamte, Professoren, Richter und Soldaten für ihre Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Die Besoldung setzt sich zusammen aus

  • Grundgehalt,
  • Familienzuschlag,
  • Allgemeiner Stellenzulage,
  • eventuell weiterer Zulage (z..B. Technikerzulage).

Das Grundgehalt in der Besoldungsordnung A richtet sich nach der Besoldungsgruppe, der der Beamte angehört sowie nach seiner Dienstaltersstufe. Bei den Besoldungsordnungen B (Spitzenbeamte), C (Hochschulprofessoren), und R (Richter) sind dies feste Bezüge.

Der Familienzuschlag ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt und berücksichtigt die Familienverhältnisse des Beamten. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach Art der Zulage und nach Laufbahnzugehörigkeit.

Das Entgelt der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Entgeltgruppen und Entgeltstufen. Dabei bestimmen die Tätigkeitsmerkmale die Entgeltgruppe. Erfahrungsstand, Beschäftigungszeit sowie Leistungsstand sind ausschlaggebend für die Festsetzung der Entgeltstufe. 

Informationen zur Entgeltumwandlung liefert Ihnen eine Zusammenschau der Hausmitteilungen zu diesem Thema.