Anerkennung freier Träger
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist zuständig für die Anerkennung von freien Trägern im Sinne des Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Allgemeine Informationen zur Anerkennung freier Träger
Die rechtliche Grundlage ist der § 75 SGB VIII KJHG Abs. 1
Wenn Sie die Anerkennung beantragen wollen, benötigen Sie für den Antrag
- Vereinssatzung
- Jugendordnung
- Vorstandsverzeichnis
- Zugehörigkeitsnachweis zu Landesverbänden
Herr M. Beck
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Kinder- und Jugendförderung
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Kinder- und Jugendförderung
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg